Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrtes Kollegium,

 

mit Beginn des Schuljahres 2022/23 gilt:

In der Schule finden bis auf Weiteres keine regelmäßigen Testungen mehr statt.

  • Bei verdächtigen Krankheitssymptomen findet die Testung bei den Schülerinnen und Schülern zuhause statt. Die Tests hierfür erhalten sie an der Schule (5 Tests pro Monat).
  • Eine Testung ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits ein negatives Testergebnis vorliegt. Ein negatives Testergebnis kann formlos vorgelegt werden.
  • Testungen in der Schule erfolgen nur bei deutlicher Verstärkung oder plötzlichem Auftreten von Symptomen.
  • Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist weiterhin nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Grundsätzlich gilt, dass unsere Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich auf die bekannten Infektionsschutzmaßnahmen zurückgreifen, um in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Pandemie an Schulen einzudämmen und zurückzudrängen.

 

Das Ergebnis eines Selbsttests ist wie folgt zu interpretieren:


Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet
ein negatives Ergebnis.

Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert
nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

 

Quelle: Roche Deutschland Holding GmbH

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Corona-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Daher sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Ein positives Selbsttestergebnis ist durch einen offiziellen Schnelltest oder eine PCR-Testung zu bestätigen.
  • Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen Testergergebnis wieder möglich. Eine Freitestung ist frühestes nach 5 Tagen durch einen "Bürgertest" oder einen PCR-Test möglich. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus.